VERÖFFENTLICHUNGEN
Die Gemeinschaft für textile Zukunft hat sich intensiv mit dem Thema einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien befasst. Erweiterte Herstellerverantwortung bedeutet, dass Organisationsstrukturen geschaffen werden, die die Hersteller in die Pflicht nehmen, recyclingfähige Materialien und Waren zu produzieren, recycelte Fasern einzusetzen und die Entwicklung von Zukunftstechnologien zur Aufbereitung und Verwertung der Fasern aus Alttextilien zu fördern. Dieses bedarf gesetzlicher Regelungen, um Finanzierung und das Erreichen der Ziele sicherzustellen. Hierzu hat die GftZ Informationsmaterial und Positionspapiere erstellt, die teilweise auch gemeinsam mit anderen Organisationen veröffentlicht wurden.
Mitteilungen der GftZ
10.11.2025 Link: Beteiligung im Rahmen eines EPR-Gesetzes für Textilien
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15.09.2025 Link: Ein künftiges EPR Gesetz für Textilien
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26.05.2025 Link: Dramatische Situation in der Alttextilbranche
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26.02.2025 Link: Kostenerstattung bei gewerblicher Altkleidersammlung möglich
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20.02.2025 Link: Rechtliche Stellungnahme zur Getrenntsammlungspflicht von Textilabfällen
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16.12.2024 Link: Getrenntsammlung von Alttextilien
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05.09.2024 Link: Kollaps des Alttextilmarktes
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24.06.2024 Link: Entwurf einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie
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19.06.2023 Link: LAGA M40 - Vollzugshilfe zum Umgang mit Alttextilien
24.06.2024
Novelle der Abfallrahmenrichtlinie - Gemeinsame Stellungnahme von GftZ, BDE und bvse
11.06.2024
Abfallverbringungsverordnung; Analyse der GftZ zur Umsetzung der Abfallverbringungsverordnung
17.05.2021
TEXTILE ZUKUNFT - Informationen, Hintergründe, Strategien zum Umgang mit Alttextilien
10.12.2020
Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien - Gemeinsame Stellungnahme von BDE, bvse, GftZ und NABU
27.11.2019
EPR für Textilien - Diskussionspapier der GftZ






