EUROPA
Wichtige Entscheidungen für das Design von Textilien und den Umgang mit Textilien nach Gebrauch werden in Brüssel getroffen. Sie bilden den Rahmen für die Konkretisierung in gesetzlichen Regelungen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. In Gesprächen und Stellungnahmen mit Entscheidern auf Europäischer Ebene setzt sich die GftZ für einen nachhaltigen Umgang mit Alttextilien ein.
Wichtige Entscheidungen, mit denen sich die GftZ auseinandersetzt:
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EU-Textilstrategie
- Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien
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Abfallrahmenrichtlinie
- Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle
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Abfallverbringungsverordnung
- Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1257/2013 und (EU) 2020/1056
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Ökodesign Verordnung
Vernetzung in Brüssel
Die GftZ ist Mitglied im Europäischen Dachverband "Recycling Europe" (ehemals EuRIC) und dort in der Fachgruppe „Recycling Europe Textiles“, die die kollektiven Interessen der Sammler, Sortierer und Recycler von Alttextilien vertritt.
Wichtige Dokumente
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Link: EU-Textilstrategie Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Eu-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien
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Link: EU-Textilstrategie Factsheet zur EU-Textilstrategie
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Link: Abfallrahmenrichtlinie Deutsch - veröffentlichte Fassung - OJ_L_20501892
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Link: Abfallverbringungsverordnung Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1257/2013 und (EU) 2020/1056
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Link: Abfallverbringungsverordnung Analyse der GftZ zur Umsetzung der Abfallverbringungsverordnung
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Link: EU Ökodesign Verordnung

